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AGB

Allgemeine
Geschäftbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SST – Stevens Spanndecken Technik

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Angebotes. Die AGB sind beim Vertragsabschluss vom Kunden gelesen und genehmigt worden.

 

1. Haftungsausschluss Spanndecken

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während des Spannvorganges eine Lufttemperatur von bis zu 70°C im Montageraum erreicht werden kann. Aus diesem Grund sollte der Kunde alle hitzeempfindlichen Gegenstände sowie Pflanzen aus dem Montageraum entfernen, um eventuelle Beschädigungen zu vermeiden. Im Falle einer Nichtbeachtung übernimmt die Firma Stevens-Spanndecken-Technik keine Haftung.

 

2. Versicherung des Auftraggebers

Durch eine Auftragserteilung des Käufers versichert dieser damit gleichzeitig, dass er hiermit als Kaufmann/ Kunde zahlungsfähig ist.

 

3. Beleuchtung

Alle normalen oder nieder Strom Beleuchtungskörper sollten der Europäischen Norm EN 60 598.22 entsprechen. Diese gültigen Normen beschränken die Höchsttemperatur mit der die Decke in Kontakt stehenden Geräte auf 70° C. Wir haften nicht für Geräte, die nicht normgerecht sind (bauseits gestellt). Es erfolgt ein Einsatz von Schutzblenden und Wärmeschutzringen. Die Montage erfolgt mit Industriell vorgefertigten steckbaren Bauteilen eingeschlossen des 220/230V Anschlusses. Es sind lediglich Leuchtmittel bis max. 60 Watt und Halogen Leuchtmittel bis max. 35 Watt zulässig!

 

4. Sonstige Arbeiten

Alle vor unserer Montage notwendigen technischen Arbeiten je nach Auftrag im Bereich der Decke oder des Bodens (Leitungen und/ oder Kabelkanäle, Gipser-, Schreiner-, Malerarbeiten oder ähnliches) müssen vollständig abgeschlossen sein.

 

5. Rückgabe von Waren, von der Firma SST Stevens-Spanndecken-Technik

Die Rücknahme von Spanndecken ist ausgeschlossen, da diese für jeden Raum individuell angefertigt werden. Individuell angefertigte Waren können auf keinen Fall zurückgenommen werden da es für diese keinerlei weitere Verwendung gibt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine schriftliche Vereinbarung durch die Firma SST Stevens-Spanndecken-Technik eingeholt wurde.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die von der Firma SST – Stevens-Spanndecken-Technik gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlichen Forderungen alleiniges Eigentum der Firma SST – Stevens-Spanndecken-Technik.

 

7. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Firma SST Stevens-Spanndecken-Technik und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt und dieses schriftlich bestätigt oder eine Anzahlung leistet. Alle Vereinbarungen und Zusatzleistungen bedürfen einer schriftlichen Form und müssen somit von beiden Seiten unterschrieben werden.

 

8. Anzahlung – Warenherstellung

Spanndecken werden für jeden Raum individuell angefertigt, für individuell angefertigte Waren gibt es keinerlei andere Verwendung als für Ihren Ursprungszweck. Um die Herstellung einer Spanndecke in Auftrag zu geben, wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis und gewähren Ihnen die Möglichkeit die Anzahlung via PayPal zu begleichen. (Mit PayPal haben Sie über 6 Monate die Sicherheit Ihr Geld im Zweifelsfall problemlos zurückzuholen).

 

8.1. Anzahlung – Sonderbestellung

Für andere Waren im Bereich der Wandgestaltung oder Bodenbeläge, welche nicht zu unserem Lagerbestand gehören (Sonderbestellung beim Lieferanten), müssen wir um eine Anzahlung i.H.v. 25% des Auftragswertes bitten.

 

9. Bezahlung und Eigentumsrechte

Die Kosten für Maßgefertigte Artikel (Spanndecken) ist falls nicht anders vereinbart sofort fällig, um diese in Auftrag zu geben. Alle anderen Kosten wie beispielsweise für Leuchtmittel, Profile und anderen Arbeitsmaterialien ist, wenn nicht anders vereinbart am Ende des Auftrags innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu entrichten. Die Materialien verbleiben bis zum vollständigen Bezahlen Eigentum der Firma SST Stevens-Spanndecken-Technik. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.

 

10. Pflege einer Spanndecke / Lackspanndecke

Eine Spanndecke ist wartungsfrei und äußerst pflegeleicht.  Schmutzablagerungen auf matten oder Lackdecken können mit einem feinen Tuch oder Schwamm, etwas lauwarmen Wasser und wenig handelsüblichem Multiflächen-Reiniger entfernt werden. Bei einer trockenen Reinigung von Lackflächen besteht Streifen- und Kratzergefahr. Bei hartnäckigen Flecken ist vor der Spezialmittelanwendung einen Fachmann zu Fragen und auf einem Musterstück die Reaktion zu testen. Für eine Reinigung mit Aggressiven Mitteln, die vorher nicht ausdrücklich besprochen wurden, übernimmt die Firma SST Stevens-Spanndecken-Technik keine Haftung!

 

11. Servicearbeiten

Servicearbeiten für „fremde“ Geräte bzw. Systeme welche hinter oder in einer Spanndecke verbaut wurden und nicht Bestandteil unseres Angebots sind (Bauseits gestellt), werden wie folgt berechnet: Pro gefahrenen Kilometer (kürzester Weg, weiter als 5km) berechnen wir 0,55€ / Km (Netto) und für jede Stunde einer Servicearbeit berechnen wir 60,00€ / Std. (Netto).

*Unsere Rabattstaffelung für Sie im Überblick:
 
1. Rabattstufe
– Ab einem Bruttoauftragswert von 1000,00 € erhalten Sie 50,00 € Preisnachlass
2. Rabattstufe
– Ab einem Bruttoauftragswert von 2000,00 € erhalten Sie 100,00 € Preisnachlass
3. Rabattstufe
– Ab einem Bruttoauftragswert von 3000,00 € erhalten Sie 150,00 € Preisnachlass
4. Rabattstufe
– Ab einem Bruttoauftragswert von 4000,00 € erhalten Sie 200,00 € Preisnachlass
5. Rabattstufe
– Ab einem Bruttoauftragswert von 5000,00 € erhalten Sie 250,00 € Preisnachlass